Bestandsschutz von automatischen Türsystemen
Die DIN 18650-2 definiert die Anforderungen an automatische Türsysteme auf Basis der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die DIN 18650-2 wurde bereits im Juli 2008 in die Bauregelliste mit aufgenommen und hat damit gesetzlichen Charakter.
Der Betreiber des automatischen Türsystems trägt danach die Verantwortung für den Betrieb automatischer Türsysteme, einschließlich ihrer Wartung und Sicherheitsüberprüfung, entsprechend den Vorgaben des Herstellers. Demnach ist es die Aufgabe und Pflicht des Betreibers, erforderliche und zumutbare Schutzvorkehrungen zu treffen, damit Benutzer keinen Schaden erleiden. Kommt der Betreiber der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nicht ordnungsgemäß nach, haftet er gemäß § 823 BGB4 für jeden hieraus entstehenden Schaden.
Bestandsschutz besteht nicht! Automatische Türsysteme sind auf dem aktuellen Stand der Normung und Technik zu bringen und zu halten.
Betreiber von Altanlagen sind verpflichtet, die mit der Umrüstung verbundenen Vor- und Nachteile abzuwägen und die Altanlage gegebenenfalls eigenverantwortlich nachzurüsten.